Die Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG. Seit 1991 arbeiten wir im Rahmen der kammerrechtlichen Einigung als anerkannter Bildungsträger.
Um hinreichend gute Hilfe anbieten zu können, leisten wir soziale Dienste der beruflichen Förderung und Bildung von Jugendlichen, im Bereich der Arbeit mit Familien und in der Jugendfreizeit.
Der Einsatz des Bundesfreiwilligen wird sein, dass er die Kolleginnen und Kollegen im Bereich der sozialraumorientierten Projekte unterstützt, in Form von Begleitfahrten mit psychisch auffälligen Kindern, Unterstützung in der Bearbeitung und Pflege des vorhandenen Sportfeldes, Unterstützung bei der Pflege des Gartens der Sinne (verschiedene Kulturen sind angebaut, inkl. Fischteich, um zu zeigen, was eigentlich in den Gärten so wachsen kann).
Tätigkeiten der Freiwilligen
- Begleitung und Betreuung von Menschen mit multiplen Vermittlungshemnissen
- Begleitung von Menschen mit Behinderungen während der Fahrten zur Arbeitsstelle
- Begleitung von Menschen mit Einschränkungen bei Einkäufen oder sonstigen Erledigungen
- Unterstützung von Kollegen im Rahmen der pädagogischen Modul- und Workshoparbeit
- Unterstützung von Kollegen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Begleitung und Unterstützung von Events und Veranstaltungen
- Fahrtransfer zu den Einsatzstellen