Fragen und Antworten zum ÖBFD

Sie interessieren sich für einen ÖBFD? Super!

Sicher werden Sie viele Fragen haben. Die wichtigsten werden hier beantwortet:

Welche Voraussetzungen gibt es, um einen ÖBFD zu machen?

Grundsätzlich steht der ÖBFD allen Personen offen, die die Schulpflicht erfüllt haben. Bei Menschen unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung – der ÖBFD fördert lebenslanges Lernen und Engagement!

Wie lange kann mein ÖBFD dauern?

Ein ÖBFD muss mindestens sechs und kann höchstens 18 Monate dauern. Dazwischen ist grundsätzlich alles möglich. Einige Träger und Einsatzstellen haben jedoch eigene Vorgaben festgelegt, z.B. dass ein ÖBFD dort immer 12 Monate dauert. Solche Details werden im Gespräch mit dem Träger und/ oder der Einsatzstelle besprochen.

Wie viele Wochenstunden beinhaltet mein ÖBFD?

Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind, ist eine Beschäftigungszeit von 38,5 bis 40 Wochenstunden (je nach Vollzeitregelung des Bundeslandes) verpflichtend. Bei über 27-jährigen ist auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich.

Welche Leistungen erhalte ich?

Freiwillige im ÖBFD erhalten grundsätzlich ein Taschengeld, welches im Detail mit der Einsatzstelle bzw. dem Träger vereinbart wird. Die gesetzlich geregelte Höchstgrenze für das Taschengeld beträgt 453 € (Stand 2024). Mit einzelnen Einsatzstellen können zusätzlich zum Taschengeld Verpflegung, Unterkunft oder andere Leistungen vereinbart werden.

Außerdem sind Sie vollständig sozialversichert – in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Die Beitragszahlungen für Sie übernimmt im ÖBFD die Einsatzstelle oder der Träger.

Sie erhalten auch einen Freiwilligenausweis mit dem Sie Vergünstigungen z.B. für öffentliche Verkehrsmittel, Kino, Theater, Museen etc. bekommen können. Ob und in welcher Höhe Ermäßigungen angeboten werden und welche Altersgruppen im Einzelfall Vergünstigungen erhalten, entscheiden die jeweiligen Anbieter selbst.

Kann ich eine Unterkunft in der Einsatzstelle bekommen?

Dies hängt von der Einsatzstelle ab. Verfügbarkeit und Kosten finden Sie in der jeweiligen Beschreibung der Einsatzstellen.

Wie sieht es mit Sozial- und Krankenversicherung aus?

Sie sind ohne zusätzliche Kosten vollständig sozial- und krankenversichert. Den Arbeitnehmeranteil übernimmt beim ÖBFD der Arbeitgeber.

Was hat es mit den Seminaren im ÖBFD auf sich?

Auch bei der Anzahl der Seminartage im ÖBFD gibt es eine Unterscheidung zwischen unter und über 27 jährigen. Bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sind 25 Bildungs- bzw. Seminartage bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst bindend und bilden ähnlich wie im FÖJ ein Herzstück des Freiwilligendienstes. Hier treffen sich Freiwillige, oft aus ÖBFD und FÖJ, um gemeinsam verschiedenste ökologische und gesellschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten und nachhaltige Handlungsmöglichkeiten zu erkennen.

Ab dem vollendeten 27. Lebensjahr ist durchschnittlich ein Seminartag pro Monat im ÖBFD vorgesehen.

Eines haben alle Seminare im ÖBFD mit Sicherheit gemeinsam – nirgendwo steckt so viel Energie, so viel Motivation und so viel Spaß drin.

Wo finde ich eine passende Einsatzstelle?

Hier auf unserer Website – in unserer Einsatzstellenliste.

Wo kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt online über dieses Formular. Sie können aber auch gerne die Träger direkt kontaktieren.

Und wenn ich weitere Fragen habe?

Kontaktieren Sie uns einfach! Egal ob über Telefon oder E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

Zentralstelle ÖBFD

beim Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e.V.

Tel: 030 – 499 517 43 | E-Mail: oebfd@foef.info

 

Zusätzlich zu diesen Informationen finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Rahmenbedingungen zum Bundesfreiwilligendienst unter:

https://www.bundesfreiwilligendienst.de