Sie möchten mit Ihrer gemeinwohlorientierten Einrichtung eine Einsatzstelle im ÖBFD werden?
Der ÖBFD wird in den verschiedenen Bundesländern von den Trägern koordiniert. Um eine neue Einsatzstelle zu werden, nehmen Sie bitte mit einem der Träger Kontakt auf und stellen in Absprache mit diesem den Antrag auf Anerkennung als EST. Welche Kosten, Rechte und Pflichten damit verbunden sind, können Sie zum einen in der Anerkennungsrichtlinie des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten nachlesen und zum anderen im Gespräch mit dem jeweiligen Träger klären.
Eine Auflistung der Träger finden Sie hier.
Zum Download finden Sie hier die Anerkennungsrichtlinie und das Formular für einen Anerkennungsantrag als Einsatzstelle: