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Willkommen beim ÖBFD
Der Bundesfreiwilligendienst ist durch die Aussetzung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes als neuer Freiwilligendienst ohne Altersbeschränkung 2011 entstanden. Das bedeutet, jeder und jede mit abgeschlossener Schulpflicht kann sich im Rahmen eines ÖBFD engagieren – einzige Voraussetzung ist ein grundsätzliches Interesse an Themen des Natur- und Umweltschutzes, der Ökologie, der Umweltbildung oder grundsätzlich an nachhaltiger Entwicklung.
Die Rahmenbedingungen kurz vorgestellt:
– Alter 16 bis 166 !
– Schulpflicht erfüllt
– zwischen 6 und 18 Monaten
– laufender Beginn grundsätzlich möglich
– Taschengeld und Sozial-/Krankenversicherung