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Willkommen beim ÖBFD

Der Bundesfreiwilligendienst ist durch die Aussetzung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes als neuer Freiwilligendienst ohne Altersbeschränkung 2011 entstanden. Das bedeutet, jeder und jede mit abgeschlossener Schulpflicht kann sich im Rahmen eines ÖBFD engagieren – einzige Voraussetzung ist ein grundsätzliches Interesse an Themen des Natur- und Umweltschutzes, der Ökologie, der Umweltbildung oder grundsätzlich an nachhaltiger Entwicklung.

Die Rahmenbedingungen kurz vorgestellt:

–  Alter 16 bis 166 !

– Schulpflicht erfüllt

–  zwischen 6 und 18 Monaten

 laufender Beginn grundsätzlich möglich

–  Taschengeld und Sozial-/Krankenversicherung

 

 

Mein größtes Projekt im ÖBFD

Zu meinen Lieblingsprojekten zählt defintiv die Apfelsaftaktion. Als zum Herbst die Apfelbäume an meiner Einsatzstelle nur zu unter der Masse an Obst zusammenbrechen zu schienen, habe ich sie gemeinsam mit einem anderem Freiwilligen gepflückt und in einer mobilen Mosterei zu Apfelsaft verarbeiten lassen. Dabei entstand jede Menge Apfelsaft, der für glückliche Gesichter in der Gemeinde gesorgt hat.