Informationen

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist am 1. Juli 2011 gestartet. Das BDF-Gesetz wurde am 28. April 2011 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Mai in Kraft getreten. Der Bundesfreiwilligendienst ergänzt damit  das weiterhin bestehende Angebot der Jugendfreiwilligendienste in den einzelnen Bundesländern  mit dem FÖJ und FSJ.

Über die Einsatzmöglichkeiten in sozialen Bereichen, im Sport, der Kultur u.a. hinaus, sind auch Einsatzmöglichkeiten im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit möglich (Ökologischer Bundesfreiwilligendienst).

Der BFD bietet rund 35.000 Menschen im Jahr die Chance zu einem freiwilligen Engagement. Alle, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, können sich engagieren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. Menschen, die älter als 26 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig sein.

In der Regel wird der BFD ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet und zwar für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten. Der Dienst kann aber auch mindestens sechs und höchstens 18 Monate dauern. Er kann aber auch ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist.

Der Bundesfreiwilligendienst wird, wie auch die Jugendfreiwilligendienste, pädagogisch begleitet; von den Einsatzstellen erhalten die Freiwilligen fachliche Anleitung.
Während des Freiwilligendienstes finden Seminare statt, für die Teilnahmepflicht besteht. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Bei der zwölfmonatigen Teilnahme beträgt die Gesamtdauer der Seminare 25 Tage; Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen in angemessenem Umfang an den Seminaren teil. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit.

Den Freiwilligen wird ein Taschengeld gewährt, die Höhe wird im Einzelfall festgelegt. Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden. Die Freiwilligen sind sozialversichert, d.h. Kranken-, Renten-, Arbeitslosen. Pflege- und Unfallversicherung; sie erhalten bezogen auf eine Vollzeittätigkeit für ein Jahr 26 Tage Urlaub.